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Aargau
Wie gehts weiter?
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News 21.10.2009 Aargauer Hundegesetz, der Hund 20.10.2009 Doch auf den Hund gekommen, AZ online 03.09.2009 Kein Verbot für Pitbulls, AZonline 18.08.2009 Der Aargau bekommt ein eigenes Hundegesetz- Azonline 10.07.2009 Regierungsrat zeigt Zähne Azonline |
Die 2. Lesung im Grossen Rat ist voraussichtlich März 2010.
Der bisherige Verlauf
2x „Nicht Eintreten“ der FDP und SVP
Den Nagel auf den Kopf getroffen haben die Mehrheit der SVP und die FDP. Beide Parteien beantragten beim Grossen Rat Nicht-Eintreten auf die Gesetzesvorlage.(Daniel Lüem, FDP: unverhältnis-mässigen Kosten; Gregor Biffiger, SVP: Unverhältnismässigkeit). Dennoch wollte eine knappe Mehrheit des Grossrates am Gesetz festhalten. -->
Um was geht es?
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Teures Gesetz ohne Nutzen
Kerngehalt des Aargauer Gesetzesentwurfes sind Bewilligung /Halteberechtigungen für Halter von Hunden nach einer grauen Liste,
so genannte Rassenlisten. Diese Bürger werden über das Gesetz unter Generalverdacht gestellt. Regierungsrätin Hochuli verwies im Verlauf selbst daraufhin, dass von den rund 300- 500 bislang betroffenen Hundehalter nur ganz wenige Hunde auffällig seien. Auch würden durch das Gesetz die alltäglichen Unannehmlichkeiten nicht eliminiert. Ebenfalls wurde im Ratsaal anerkannt, dass mit den Rassenlisten und den daran angeknüpften Massnahmen kein Fall verhindert werde. Erfahrungen aus dem Thurgau würden zeigen, dass innert wenigen Jahren die Zahl der gebrandmarkten Hunde reduziert werden könnten. Die Kosten für das „Gesetz ohne Nutzen“ belaufen sich hingegen aufgrund von Schätzungen des RR auf rund CHF 450'000.--, finanziert durch Hundehalter und Steuerzahler.
Brandmarkung zeigt Wirkung
Im Volksmund ist ein gefährlicher Hund, ein
besonders bösartiger und bissiger Hund. Auch im Parlament zeigte die
sprachlich geschaffene Bedrohung und Brandmarkung seine Wirkung.
„Gefährliche“ Hunde seien mit einem generellen Leinenzwang in der
Öffentlichkeit zu belegen (mit einer Ausnahmeregelung ausschliesslich
für den Halter der Berechtigung nach bestandener Prüfung). Eine
Sicherheitsmassnahme, welche für tatsächlich „gefährliche“
Hundeindividuen im Einzelfall vorgesehen ist. Es wird übersehen, dass es
sich hier um bezeichnete und nicht um tatsächlich „gefährliche“ Hunde
handelt. Selbst der Spaziergang des ausserkantonalen Hundehalters im
Aargau wurde dadurch zur parlamentarischen Sorge.
Wie erheblich der Einfluss einer negativ
Belegung mit „gefährlich“ oder „potentiell gefährlich“ in der
Bezeichnung von Hunderassen auf die Wahrnehmung und das Empfinden der
Bevölkerung gegenüber Hunden ist, bestätigten die Voten im Ratssaal. Das
Bedürfnis der Bevölkerung nach mehr Sicherheit wird angekurbelt und das
subjektive Sicherheitsempfinden verschlechtert. Die allgemeine Akzeptanz
von Hunden sinkt.
Geld gegen Leben
Zur Sicherstellung der Kosten soll bei einer Beschlagnahmung eine
sofortige Kaution von CHF 2'000 eingeführt werden oder der Hund wird sofort eingeschläfert. Auf Antrag von
Urs Leuenberger, CVP, wurde die Formulierung etwas entschärft. Das
Problem bleibt jedoch bestehen, dass der Hund um welchen es im Verfahren
geht, nach wie vor in Abhängigkeit zur Finanzkraft des Halters während
des Verfahrens eingeschläfert werden kann, und somit der Sinn der
Rechtsmittel für den Hundehalter in Frage stellt. Man bedenke, dass
vorsorgliche Beschlagnahmungen aufgrund von Formalitäten und neu
geschaffener Bürokratie vorgesehen sind!
Antwort des Regierungsrates
auf die Interpellation
Eugen Steinmann, Baden, vom 4. Juli 2000 betreffend
Anordnung dringender Massnahme Begleitschreiben
n zum Schutz
vor aggressiven Hunde
Dokumentation
Kanton
Beratung Sicherheitskommission
Gesetzestext
Ablehnung Regierungsrat
Auftrag FDP
Botschaft des Regierungsrates (Vernehmlassungsergebnisse)
Vernehmlassung
Begleitbericht RR 03.09.08
Fragebogen Vernehmlassung
HuG Entwurf Fassung RR 03.09.08
Adressatenliste definitiv
A
uszug: "Eine allgemein anerkannte Definition des Begriffs "Kampfhunde" gibt es nicht. ........... Jede Auflistung ist jedoch ein Stück weit willkürlich und irreführend, weil weder sämtliche Tiere der genannten Hunderassen gefährlich noch Angehörige anderer Rasse ohne weiteres ungefährlich sind.Die beiden kantonalen Erlasse sind zweifellos recht alt und ihre Sprache sowie vereinzelte Regelungen erscheinen nicht mehr zeitgemäss. Allerdings enthalten sie - wie aufgezeigt worden ist - die notwendigen Instrumente für einen zweckmässigen Vollzug des Hundewesens.
In der Praxis ergeben sich denn auch kaum Probleme. Für die Gemeinden drängender sind Fragen zu Verunreinigungen und Lärmeinwirkungen durch Hunde; beide Problemkreise betreffen aber weniger die Hundesgesetzgebung als die kommunalen Polizeireglemente."
