Update  21.11.2009
Aargauer Jagdgesetz >>

Aargau

Wie gehts weiter?
News

21.10.2009
Aargauer Hundegesetz, der Hund


20.10.2009
Doch auf den Hund gekommen, AZ online

03.09.2009 
Kein Verbot für Pitbulls, AZonline

18.08.2009   
Der Aargau bekommt ein eigenes Hundegesetz- Azonline

10.07.2009
    
Regierungsrat zeigt Zähne Azonline

Die 2. Lesung im Grossen Rat ist voraussichtlich März 2010.
 
Der bisherige Verlauf

2x „Nicht Eintreten“ der FDP und SVP

Den Nagel auf den Kopf getroffen haben die Mehrheit der SVP und die FDP. Beide Parteien beantragten beim Grossen Rat Nicht-Eintreten auf die Gesetzesvorlage.(Daniel Lüem, FDP: unverhältnis-mässigen Kosten; Gregor Biffiger, SVP: Unverhältnismässigkeit). Dennoch wollte eine knappe Mehrheit des Grossrates am Gesetz festhalten.  -->

 


Um was geht es?

Dokumentation Lex Canis

Lexcanis empfiehlt Nicht-Eintreten zur 1. Lesung
Empfehlung

Lexcanis unterstützt den Auftrag der FDP-
Empfehlung an den Grossrat


Vernehmlassungsentwurf zum Aargauer neuen Hundegesetz:
Zurückhaltung angebracht, November 2008

Infoblatt
- Kritische Punkte im Vernehmlassungs-Entwurf


Risiko- Massnahmen Vergleich


Vernehmlassung

Gegenvorschlag für Hundegesetz

IG Hovawart Gebrauchshunde Brief und Fragebogen TOP!

Detaileingabe Lex Canis
Brief und
Synopse TOP!

Eingabe von 153 Bürger:
132 via lex Canis
Brief TOP!

Fragebogen zur Vernehmlassung


Deckblatt zum Fragebogen für Einzeleingaben

Unterschriftsblatt (Deckblatt) zum Fragebogen für Einzelpersonen



Teures Gesetz ohne Nutzen

Kerngehalt des Aargauer Gesetzesentwurfes sind Bewilligung /Halteberechtigungen für Halter von Hunden nach einer grauen Liste,

so genannte Rassenlisten. Diese Bürger werden über das Gesetz unter Generalverdacht gestellt. Regierungsrätin Hochuli verwies im Verlauf selbst daraufhin, dass von den rund 300- 500 bislang betroffenen Hundehalter nur ganz wenige Hunde auffällig seien. Auch würden durch das Gesetz die alltäglichen Unannehmlichkeiten nicht eliminiert. Ebenfalls wurde im Ratsaal anerkannt, dass mit den Rassenlisten und den daran angeknüpften Massnahmen kein Fall verhindert werde. Erfahrungen aus dem Thurgau würden zeigen, dass innert wenigen Jahren die Zahl der gebrandmarkten Hunde reduziert werden könnten. Die Kosten für das „Gesetz ohne Nutzen“ belaufen sich hingegen aufgrund von Schätzungen des RR auf rund CHF 450'000.--, finanziert durch Hundehalter und Steuerzahler.

 

Brandmarkung zeigt Wirkung

Im Volksmund ist ein gefährlicher Hund, ein besonders bösartiger und bissiger Hund. Auch im Parlament zeigte die sprachlich geschaffene Bedrohung und Brandmarkung seine Wirkung. „Gefährliche“ Hunde seien mit einem generellen Leinenzwang in der Öffentlichkeit zu belegen (mit einer Ausnahmeregelung ausschliesslich für den Halter der Berechtigung nach bestandener Prüfung). Eine Sicherheitsmassnahme, welche für tatsächlich „gefährliche“ Hundeindividuen im Einzelfall vorgesehen ist. Es wird übersehen, dass es sich hier um bezeichnete und nicht um tatsächlich „gefährliche“ Hunde handelt. Selbst der Spaziergang des ausserkantonalen Hundehalters im Aargau wurde dadurch zur parlamentarischen Sorge.

 

Wie erheblich der Einfluss einer negativ Belegung mit „gefährlich“ oder „potentiell gefährlich“ in der Bezeichnung von Hunderassen auf die Wahrnehmung und das Empfinden der Bevölkerung gegenüber Hunden ist, bestätigten die Voten im Ratssaal. Das Bedürfnis der Bevölkerung nach mehr Sicherheit wird angekurbelt und das subjektive Sicherheitsempfinden verschlechtert. Die allgemeine Akzeptanz von Hunden sinkt.

 

Geld gegen Leben

Zur Sicherstellung der Kosten soll bei einer Beschlagnahmung eine sofortige Kaution von CHF 2'000 eingeführt werden oder der Hund wird sofort eingeschläfert.  Auf Antrag von Urs  Leuenberger, CVP, wurde die Formulierung etwas entschärft. Das Problem bleibt jedoch bestehen, dass der Hund um welchen es im Verfahren geht, nach wie vor in Abhängigkeit zur Finanzkraft des Halters während des Verfahrens eingeschläfert werden kann, und somit der Sinn der Rechtsmittel für den Hundehalter in Frage stellt. Man bedenke, dass vorsorgliche Beschlagnahmungen aufgrund von Formalitäten und neu geschaffener Bürokratie vorgesehen sind!

 


Antwort des Regierungsrates auf die Interpellation Eugen Steinmann, Baden, vom 4. Juli 2000 betreffend Anordnung dringender Massnahme

Dokumentation Kanton
Beratung Sicherheitskommission Gesetzestext

Ablehnung Regierungsrat Auftrag FDP

Botschaft des Regierungsrates (Vernehmlassungsergebnisse)

Vernehmlassung

Begleitschreiben
Begleitbericht RR 03.09.08
Fragebogen Vernehmlassung
HuG Entwurf Fassung RR 03.09.08
Adressatenliste definitiv

n zum Schutz vor aggressiven Hunde

 

Auszug: "Eine allgemein anerkannte Definition des Begriffs "Kampfhunde" gibt es nicht. ........... Jede Auflistung ist jedoch ein Stück weit willkürlich und irreführend, weil weder sämtliche Tiere der genannten Hunderassen gefährlich noch Angehörige anderer Rasse ohne weiteres ungefährlich sind. 

Die beiden kantonalen Erlasse sind zweifellos recht alt und ihre Sprache sowie vereinzelte Regelungen erscheinen nicht mehr zeitgemäss. Allerdings enthalten sie - wie aufgezeigt worden ist - die notwendigen Instrumente für einen zweckmässigen Vollzug des Hundewesens.

In der Praxis ergeben sich denn auch kaum Probleme. Für die Gemeinden drängender sind Fragen zu Verunreinigungen und Lärmeinwirkungen durch Hunde; beide Problemkreise betreffen aber weniger die Hundesgesetzgebung als die kommunalen Polizeireglemente."