Verfassungsartikel für ein Hundegesetz?
Katzengesetz? Meersäuligesetz?
Aktuell
14. Juni 2009 Medienmitteillung 04-2009
Kurze Leine und Maulkorb im Nationalrat
08.Juni 2009
Empfehlung zu Handen der eidgenössischen Parlamentarier zum Verfassungsartikel "Schutz vor Tieren, welche vom Menschen gehalten
werden" wie auch zur Vorlage eines nationalen Hundegesetzes.
20. Feb. 2009 Medienmitteilung 03-2009
Die Hundehaltung ist keine Bundesaufgabe
Medienberichte
9. Juni 2009
Hunde und Halter an die kürzere Leine NZZ online
2. Juni 2009
Ein Hundegesetz für die Katz?
NZZ online
Entwurf
Wortprotokoll der parlamentarischen Behandlung
Grundsatz
Stand 31.1.2009
Die WBK Kommission will im Februar 2009 einen erneuten Vorschlag für ein bundesweites Gesetz zu „gefährlichen“ Hunden bzw. generell zur Hundehaltung präsentieren. Dies erfordert eine Änderung der Bundesverfassung.
Wir meinen:
Die Hundehaltung ist keine Bundessache. Ein Bundesgesetz ist Ausdruck einer überzogener Wertung der Hundehaltung.
Die Hundehaltung stellt weder eine besondere geschaffene erhöhte Gefahr
dar, noch beeinträchtigt sie die Innere Sicherheit.
Hooligans Sache der Kantone, Hunde Aufgabe des Bundes?
Der Bund hat wichtigere Aufgaben als sich mit den Alltäglichkeiten aus der Hundehaltung zu beschäftigen. Ein effizienter und schlanker Staat priorisiert seine Aktivitäten stufengerecht.
Ein einheitliches Hundegesetz für die ganze Schweiz ist aus rechtlichen Kompetenzgründen im föderalistischen Staat eine Illusion. Die politische Einflussnahme der Hundehalter ist auf Bundesebene sehr erschwert.
Wir stehen für
o dass die Hundehaltung sach- und stufengerecht in der Kompetenz von
Kanton und Gemeinden bleibt;
o den Übertrag des Dossiers an die Rechtskommission RK;
o den Übertrag des Dossiers an das Bundesamt für Unfallverhütung.
Wir kämpfen gegen
o Verbandskooperationen zu Lasten der Bürger.