Ettingen
Wir unterstützen Ettinger Hundehalter!
News
Spendenaufruf
für die Klage am Kantonsgericht
23.07.2009 Lex Canis Leserbrief in BAZ
Wo sollen Hunde rennen?
17.07.2009 Bericht Telebasel
Streit um Leinenzwang in Ettingen
15.07.2009 Baz
Der Leinenzwang wird vor Kantonsgericht behandelt
2.05.2009 Offener Brief an (Ettinger)
Hundehalter
von Marlise Ritter
Beschwerde betr. faktischer genereller Leinenpflicht eingereicht
Mit Beschluss vom 10.03.2009, genehmigte die Ettinger Gemeinde-versammlung ein neues Hundereglement
mit einer neuen Leinenpflicht im gesamten Siedlungsgebiet.
Die couragierte Ettinger Hundehalterin Marlise
Ritter reicht Beschwerde beim Regierungsrat ein.
Gerügt werden Kompetenzüberschreitungen der Gemeinde, wie auch Verstösse
gegen
Art. 70, 71 und 73 Abs. 1 des eidg. Tierschutzgesetzes.
Um was geht es?
Zusätzlich zu den bisher bestehenden Leinenpflichten an verkehrsreichen Strassen, im Wald, auf Velowegen und
Naturschutzgebieten wurde eine generelle Leinenpflicht im Siedlungsgebiet
beschlossen. Allein das Siedlungs-gebiet und Waldgebiet entspricht über
67% des Gemeindegebietes.
Daneben dürfen Kulturflächen nicht beeinträchtigt werden, somit
ist der Auslauf auch im Landwirtschaftsgebiet nur auf dem Feldweg
erlaubt, zumindest während der Vegetationszeit
(rund 3/4 vom Jahr).
Freies
herumtollen von Hunden ist nicht mehr möglich. Um auszuschliessen, dass
die Hunde nicht in die Kulturflächen rennen, müssten Hundehalter
jegliches spielen und rennen ihrer Hunde
unterbinden.
Ettinger Flächenaufteilung:
Siedlungsgebiet 109ha, Wald 317 ha, Landwirtschaft 212 ha.
Was bedeutet dies?
Wer seinem Hund artgerechten Auslauf und freie Sozialkontakte bieten will, muss das
Gemeindegebiet verlassen. Dies ist eine unverhältnismässige und unzumutbare Massnahme.
Wie weiter?
Das anstehende Urteil ist für die Baselländer Hundefreunde von grosser
Bedeutung. Unterstützen kann man die Ettinger Hundehalter via Lex Canis.
Über Aktionen wird zu gegebener Zeit informiert.
Anmerkung: Ob das kantonale Gesetz dem
Tierschutzgesetz in allen Belangen standhält ist bereits fraglich.