23.07.2009

Vernehmlassungsverfahren
Jede Privatperson, jede Organisation aus dem jeweiligen Gebiet hat die Möglichkeit, ihre Meinung zum Entwurf einzubringen und Änderungsvorschläge zu machen. Eine schriftliche Einladung zur Vernehmlassung ist nicht notwendig! Auch eine Verbandszugehörigkeit eines Vereins ist irrelevant.

Nach Abschluss der Vernehmlassung werden die Antworten ausgewertet und der Entwurf eventuell angepasst. Die weitere Behandlung erfolgt dann im Grossrat/ Landrat/ Kantonsrat mit 2 Lesungen.


Laufende Vernehmlassungen


zur Zeit keine bekannt

abgeschlossene Vernehmlassungen
13. Mai bis 20. Juli 2009      Zürich Hundeverordnung mehr
Juni Sommersession            Bundesgesetz zur Hundehaltung im Nationalrat
13. März - 15. Mai 2009      Aargau: Jagdverordnung mehr
18. Sept.-30. Nov. 2008     Aargau: Totalrevision Hundegesetz mehr