23.07.2009
Vernehmlassungsverfahren
Jede Privatperson, jede Organisation aus dem
jeweiligen Gebiet hat die Möglichkeit, ihre Meinung zum
Entwurf einzubringen und Änderungsvorschläge zu machen. Eine
schriftliche Einladung zur Vernehmlassung ist nicht notwendig! Auch eine
Verbandszugehörigkeit eines Vereins ist irrelevant.
Nach Abschluss der Vernehmlassung werden die Antworten
ausgewertet und der Entwurf eventuell angepasst. Die weitere Behandlung
erfolgt dann im Grossrat/ Landrat/ Kantonsrat mit 2 Lesungen.
Laufende Vernehmlassungen
zur Zeit keine bekannt
abgeschlossene Vernehmlassungen
13. Mai bis 20. Juli 2009 Zürich Hundeverordnung mehr
Juni Sommersession
Bundesgesetz
zur Hundehaltung im
Nationalrat
13. März - 15. Mai 2009
Aargau:
Jagdverordnung
mehr
18. Sept.-30. Nov. 2008 Aargau:
Totalrevision Hundegesetz
mehr
