Zürich
Update 10.08.2009
Totalrevision Hundegesetz
Am 30. November wurden von zwei Varianten
eines neuen Hundegesetzes, Variante B mit Verbot von "Kampfhunden" und
einer praktischen Aubsildungspflicht für grosse und massige Hunde vom
Volk des Kanton Zürich des Kanton Zürich gutgeheissen. Das Gesetz soll
per 01.01.2010 in Kraft gesetzt werden.
Januar 2009
Hundeklubs reichen Beschwerde am Bundesgericht ein.
Betroffene Rassenclubs und Hundehalter haben eine
staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht Lausanne eingereicht. Die Halter mit ihren Hunderassen sind Vorreiter für die gesamte Hundewelt. Das anstehende Urteil ist für alle Hundefreunde, wie auch für die Bevölkerung von grosser Bedeutung.
Eine Grundsatzfrage welche geklärt werden soll, ist u.a. ob es denn in unserer Gesellschaft zulässig sein soll,
die Haltung eines Hundes als domestiziertes Haustier, zu verbieten.
Dies ohne an objektive Kriterien gebunden zu sein.
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Vernehmlassung Hundeverordnung
Der Kanton Zürich will nur
noch Kleinhunde! Soll die Zahl der Hunde über die Ausweitung der
Typliste I und Verteuerung der Haltungskosten von rund 60% plafoniert
und gar reduziert werden? Familien mit einem Durchschnitts-einkommen
werden sich bald kein Hund mehr leisten können.
Bei der Rassentypliste II würde die Ausdehnungen in Konsequenz zu einer
verdeckten Säuberungsaktion führen würde. Zur Zuordnung soll einen
25%-Regel eines Blutnachweises dienen, den es nicht gibt. Für etliche
dieser Bestimmungen fehlte gar die gesetzliche Grundlage. >>
