Zürich                                                                       Update 10.08.2009


Totalrevision Hundegesetz

Am 30. November wurden von zwei Varianten eines neuen Hundegesetzes, Variante B mit Verbot von "Kampfhunden" und einer praktischen Aubsildungspflicht für grosse und massige Hunde vom Volk des Kanton Zürich des Kanton Zürich gutgeheissen. Das Gesetz soll per 01.01.2010 in Kraft gesetzt werden.

Januar 2009
Hundeklubs reichen Beschwerde am Bundesgericht ein.


Betroffene Rassenclubs und Hundehalter haben eine staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht Lausanne eingereicht. Die Halter mit ihren Hunderassen sind Vorreiter für die gesamte Hundewelt. Das anstehende Urteil ist für alle Hundefreunde, wie auch für die Bevölkerung von grosser Bedeutung. Eine Grundsatzfrage welche geklärt werden soll, ist u.a. ob es denn in unserer Gesellschaft zulässig sein soll, die Haltung eines Hundes als domestiziertes Haustier, zu verbieten. Dies ohne an objektive Kriterien gebunden zu sein. >>


Vernehmlassung Hundeverordnung  
Der Kanton Zürich will nur noch Kleinhunde! Soll die Zahl der Hunde über die Ausweitung der Typliste I und Verteuerung der Haltungskosten von rund 60% plafoniert und gar reduziert werden? Familien mit einem Durchschnitts-einkommen werden sich bald kein Hund mehr leisten können.

Bei der Rassentypliste II würde die Ausdehnungen in Konsequenz zu einer verdeckten Säuberungsaktion führen würde. Zur Zuordnung soll einen 25%-Regel eines Blutnachweises dienen, den es nicht gibt. Für etliche dieser Bestimmungen fehlte gar die gesetzliche Grundlage.
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