Der Regierungsrat hat die Volkswirtschaftsdirektion ermächtigt, zum Hundegesetz (HunG) ein Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen. Die Frist ist am 08.09.2011 abgelaufen. Was nun?
Auf Grund der Punkte die aufgeführt werden, lässt es Raum in alle Richtungen.
Hier dazu die Texte aus der offiziellen Seite des Kanton Bern:
Das HunG bezweckt, die Sicherheit und die Gesellschaftsverträglichkeit der Hundehaltung zu verbessern. Zunächst enthält es präventiv wirkende Haltungsvorschriften für alle Hundehalterinnen und -halter. So ist ein Hund jederzeit wirksam unter Kontrolle zu halten und es müssen alle Hundehaltenden obligatorisch über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Überdies werden repressive Massnahmen zur Einschränkung der Hundehaltung im Einzelfall festgelegt, damit die zuständigen Behörden sachgerecht auf problematische Hunde und ihre Halterinnen und Halter reagieren können. Das HunG regelt im Weiteren die Zuständigkeiten und den Datenaustausch sowie die Grundsätze für allgemeine Präventionsmassnahmen. Schliesslich wird die veraltete Gesetzgebung über die Hundetaxe aufgehoben und diese in das HunG integriert.
Hier die Medienmitteilung:
Kantonales Hundegesetz geht in Vernehmlassung (Laufendes Vernehmlassungsverfahren / Frist: 08.09.2011) – Mehr Sicherheit bei Hundehaltung
Das neue Hundegesetz des Kantons Bern will eine Verbesserung der Sicherheit und Gesellschaftsverträglichkeit der Hundehaltung. Dies soll durch allgemeine Prävention gegen Konflikte mit Hunden, Pflichten für alle Hundehalterinnen und Hundehalter sowie repressive Massnahmen in Problemfällen erreicht werden. Zudem wird die Hundetaxe modernisiert und besser auf die Bedürfnisse der Gemeinden ausgerichtet. Das Vernehmlassungsverfahren für das neue Hundegesetz läuft bis am 8. September 2011.
Nach dem Scheitern eines einheitlichen Hundegesetzes auf Bundesebene im Dezember 2010 hat die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern umgehend ein neues kantonales Hundegesetz ausgearbeitet. Es soll die Sicherheit und die Gesellschaftsverträglichkeit der Hundehaltung mit griffigen, aber pragmatischen Massnahmen verbessern. Das Gesetz baut auf folgenden Pfeilern auf: Allgemeine Prävention gegen Konflikte mit Hunden, Pflichten für alle Hundehalterinnen und Hundehalter, Massnahmen zur Einschränkung der Hundehaltung bei Problemfällen sowie Modernisierung der Bestimmungen über die Hundetaxe.
Allgemeine Prävention
Mit einem bewusst offen formulierten Präventionsartikel wird dem Kanton im Rahmen der verfügbaren finanziellen Mittel ermöglicht, den sicheren, verantwortungsvollen und tiergerechten Umgang mit Hunden mit geeigneten Präventionsmassnahmen zu fördern oder sich an solchen Massnahmen zu beteiligen.
Pflichten für alle Hundehalterinnen und Hundehalter
Alle Hundehaltenden müssen neu künftig obligatorisch über eine Haftpflichtversicherung verfügen und sich an grundlegende Pflichten halten. Etwa jene, dass ein Hund jederzeit wirksam unter Kontrolle zu halten ist. Die überwiegende Mehrheit der Hundehalterinnen und Hundehalter, die bereits heute einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Hunden pflegt, wird durch die neuen Bestimmungen nicht unnötig eingeschränkt.
Verstärkte Massnahmen bei Problemfällen
Verstärkt werden die repressiven Massnahmen bei Problemfällen. Damit können die zuständigen Behörden sachgerecht auf auffällige Hunde und ihre Halterinnen und Halter reagieren. Einschränkungen sind neu nicht mehr nur nach erheblichen Verletzungen oder bei übermässigem Aggressionsverhalten eines Hundes möglich, sondern auch dann, wenn die Halterin oder der Halter keine genügende Gewähr für eine sichere und verantwortungsbewusste Hundehaltung bietet. Auf eine Rassenliste, sprich das Verbot oder die Einschränkung der Haltung einzelner Hunderassen, wird hingegen verzichtet. Solche Massnahmen sind fachlich umstritten und liessen sich im Kanton Bern nur mit grossem Aufwand umsetzen.
Moderne Regelung der Hundetaxe
Mit dem neuen Gesetz wird schliesslich auch die veraltete Gesetzgebung über die Hundetaxe aufgehoben. Diese ist nun im neuen Hundegesetz integriert. Die Hundetaxe als fakultative Gemeindesteuer wird stark modernisiert. Die nicht mehr zeitgemässe Tötung von Hunden bei Nichtbezahlung der Hundetaxe wird ausgeschlossen und der Spielraum der Gemeinden für die Ausgestaltung der Taxe erweitert.
Der Regierungsrat verfolgt mit dem neuen Hundegesetz die Absicht, den Vollzug des Hundewesens durch Kanton und Gemeinden auch weiterhin mit einem vernünftigen Aufwand bewältigen zu können. Gelebte Eigenverantwortung sowie gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz sollen auch in Zukunft ermöglichen, dass im Kanton Bern im Hundewesen kein grosser Bewilligungs-, Kontroll- und Sanktionsapparat aufgebaut werden muss. Griffige Sanktionsmöglichkeiten bei Problemfällen haben sich bereits in den letzten Jahren bewährt und werden mit dem neuen Hundegesetz gezielt ausgebaut.
Link zur Medienmitteilung des Kanton Bern
Da kann man sich ja wieder auf etwas gefasst machen….











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Ansonsten, vielen Dank und viel Spass!