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Jan 20

LexCanis

Aktion für den Hund in einer freien Gesellschaft:


Widerstand gegen Präventionsstaat- Überparteiliches Komitee initialisiert.


LexCanis ist eine Aktion für den Hund wie auch für den Freiraum des Bürgers.

Lexcanis vertritt eine bürger- und tierfreundliche Grundhaltung. Es setzt auf angemessene Lösungen wie auch effiziente und gerechte Ressourcenverteilungen.

Gefordert werden transparente und faire Entscheidungsgrundlagen und die Beibehaltung bisheriger schlanker und risikogerechter Hundegesetze. Im überparteilichen Unterstützungskomitee können Sympathisanten, mit und ohne Hund, die Ziele und Positionen von LexCanis unterstützen.



LexCanis will Grundsatzdiskussion in der breiten Bevölkerung!
Bisher war stets nur über einzelne Maßnahmen heftig diskutiert worden. Von jeder einzelnen, dieser vielen Massnahmen hängt angeblich jeweils die Zukunft der inneren Sicherheit ab, nein nicht einmal dies, sondern angeblich der Schutz vor Verletzungen durch Hunde. Völlig ins Abseits geraten sind Rahmenbedingungen und Auswirkung auf unser System. Wir wollen eine Grundsatzdiskussion über die schleichend eingeführten Veränderungen unseres Rechtssystem durch “moderne” Hundegesetze! Weitere Lebensbereiche sind bereits im Visier. Es ist keine ausschliesslich kynologische Diskussion, sondern eine Grundsatzdiskussion welche die gesamte Schweizer Bevölkerung betrifft!



LexCanis ist eine unabhängige Interessengemeinschaft von engagierten Bürgern.
Die IG besteht seit Sommer 2008 und ist als Reaktion auf andauernde Forderungen nach Gesetzen, Verboten und Bevormundungen entstanden.

Ziel ist es, durch Informationen und Fakten einen Kurswechsel zu fairen Entscheidungsgrundlagen auf nationaler und kantonaler Ebene zu erreichen. Willkürliche, staatliche Eingriffe und eine Bürokratisierung der Haltung eines Haustieres lehnt die Bürger-Lobby ab. Gesetze sollen auch umsetzbar und kontrollierbar sein. Angestrebt wird daher die Beibehaltung bisheriger schlanker und risikogerechter Hundegesetze.



Transparenz in den Entscheidungsgrundlagen
Transparenz in den Entscheidungsgrundlagen für die Bevölkerung wird gefordert: die Hundehaltung wird zu einem subjektiven Hoch-Risiko hochstilisiert. In den Debatten ist die Hundehaltung dann aber nicht mehr so wichtig, so dass die angebrachte Sorgfalt in der Beurteilung der Verhältnismässigkeit fehlt. So ist das Gefährdungs- und Schadenspotenzial bsp. beim Skifahren und anderen, akzeptierten alltäglichen Risiken erheblich grösser als jenes der Hundehaltung.

Der Präventionsansatz ist in gewissen Bereichen zu befürworten. Es darf aber nicht dazu führen, dass mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird- ansonsten ein Bumerang-Effekt entsteht.
In der Hundehaltung ist dies der Fall.
Die unsachgemässe und einseitige Gewichtung eines möglichen Gefahrenaspektes führt die Schweiz zudem in den Präventionsstaat. Auch das Verhältnis zum Tier wird dadurch erheblich beeinträchtigt. Im Wirkungsbereich der Hundehaltung führt es zur Kriminalisierung, zum Verlust der Grundrechte des kleinen Bürgers und einer allumfassenden staatlichen Überwachung.



Wenn der Skifahrer, der Hundehalter wäre…
„Haben Sie Ihr Leumundszeugnis und Ihren Strafregisterauszug für Ihre nächste Ski-Saison schon bestellt? Sind Ihre Ski’s und Sie als Halter in der zentralen Datenbank registriert? Haben Sie Ihren Skikurs absolviert? Nicht vergessen, beim Wechseln der Skis muss der Kurs wiederholt werden. Bei ihrem netten Skilehrer können Sie den Kurs nicht absolvieren- er ist nicht zertifiziert und anerkannt. Wurde jeder Beinahunfall und Bagatellunfall oder jede Selbstverletzung abgeklärt?“….

Die bissigen Hundegesetze bedeuten nicht nur den Hundehalter übermässig in die Pflicht zu nehmen, sondern auch, dass es keinen Grund mehr gibt, solche Massnahmen nicht auch für andere Lebenssachverhalte im privaten Alltag einzuführen. Gleichgesinnte Bürger können Ihren Widerstand zur sinnlosen Regulierungswut durch den Beitritt im Komitee bekunden.



Pressekontakt:
LexCanis
Postfach 28
5274 Mettau

Bankverbindung:
Bank zweiplus, Zürich
PC-Konto: 80-400400-4
IBAN: CH95 0870 3056 1276 2400 0
Vermerk: Sekretariat LexCanis






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