Unsere Projekte in den verschiedenen Kantonen
Aargau
Glarus
St.Gallen
Aargau
Der Kanton Aargau hat ein gutes Gesetz gegen ein schlechtes getauscht!
Das neue Hundegesetz wurde angenommen
„Endlich Schluss mit Hundekot, Gebell und latenter Bedrohung hinter jeder Hausecke! Hunde sind unnötig, lästig, überflüssig und gefährlich“.
Das mag für viele Aargauer Stimmbürger der Antrieb gewesen sein um dem Hundegesetz zuzustimmen. Das Ergebnis zeigt, dass die Mehrheit der Stimmbürger der Meinung ist, dass Hundehaltung zunehmend reglementiert und/oder gar verunmöglicht werden soll. Das der Hund damit früher oder später aus der Gesellschaft verschwindet ist die logische Konsequenz.
Das Ergebnis zeigt zudem, dass systematisches schüren von Ängsten als Instrument noch heute in der Politik gezielt genutzt wird und den gewünschten Erfolg hat.
Bei den Gebrüdern Grimm war es der „böse Wolf“, heute ist es der „Kampfhund“. Angst zu suggerieren ist nichts anderes als in den Köpfen einen Flächenbrand zu legen. Wenn zusätzlich so genannte „Fachleute“ diese Verunsicherung noch befeuern, wird es schwer mit gesicherten Fakten vor allem aber mit Vernunft zu argumentieren.
„Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren“ Benjamin Franklin
Das weitere Vorgehen muss nun abgewartet werden, da die entsprechende Verordnung noch nicht spruchreif ist. Wir werden vom Veterinäramt und dem federführenden KVAK einen Katalog mit den weiteren Schritten verlangen. Somit wird vielleicht nach der Abstimmung ersichtlich was geplant ist.
Wir werden auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken, sondern das Thema weiter verfolgen und versuchen Hundehalter zu unterstützen, welche sich mit der neuen Situation auseinandersetzen müssen. Rückmeldungen von betroffenen Hundehaltern sind willkommen.
Genauso wie jetzt eine obligatorische Haftpflichtversicherung zur Pflicht erhoben wird, möchten wir Hundehaltern an dieser Stelle raten, sich nach einer guten Rechtsschutz-Versicherung umzusehen, damit juristischer Beistand gewährleistet ist.
„Wir leben in einer Zeit der Schnüffelei. Heutzutage bedroht man Menschen nicht mit einem Dolch, sondern mit einem Dossier.“ Vance Packard
Unser Vorschlag wäre gewesen:
Das Komitee beruft sich auf die Erfahrungen der Kantone, die bereits seit Jahren Rasselisten und –verbote eingeführt haben. Aus Fehler soll gelernt, sie vermieden und das Positive übernommen werden. Nur so kann eine massvolle und für alle faire Lösung gefunden werden.
Selbst im Ausland wird begonnen, wieder von den Rasselisten Abstand zu nehmen. Das Bundesland Niedersachsen als Beispiel, hat per 1. Juli 2011 ein neues Hundegesetz – gestützt auf langjährige, wissenschaftlich fundierte Forderungen der Tierärzteschaft/TH Hannover – ohne Rassenliste, aber mit Kennzeichnungspflicht, obligatorischer Haftpflichtversicherung und Ausbildungspflicht (analog SKN), in Kraft gesetzt.
Als vorbildliches Schweizer Beispiel dient die Lösung des Kantons Luzern. Während einer Medienmitteilung zum Thema gefährliche Hunde wurde folgendes geschrieben:
Nach dem Scheitern eines eidgenössischen Hundegesetzes im Nationalrat am 6. Dezember 2010 schätzen es die kantonalen Behörden, mit dem Luzerner Hundegesetz ein schlankes, aber griffiges Vollzugsinstrument zu haben. Der Fokus richtet sich dabei nicht auf bestimmte Hunderassen, sondern auf auffällige Hunde aller Rassen. Der Veterinärdienst beurteilt diese Hunde nach fachlichen Kriterien und leitet bei Bedarf konsequent zweckmässige Massnahmen ein. Dieses Vorgehen ist nicht nur besser, sondern auch viel günstiger als das aufwändige Bewirtschaften bewilligungspflichtiger Hunderassen, wie dies in einigen andern Kantonen geschieht. Rassemassnahmen betreffen meist sogenannte “Kampfhunde” wie Pitbulls und Rottweiler. “Mit rund 130 beziehungsweise 200 ist die Anzahl solcher Hunde im Kanton Luzern seit Jahren stabil. Das heisst, dass diese Rassemassnahmen in angrenzenden Kantonen bei uns keine wesentliche Zuwanderung verursacht haben” sagt Kantonstierarzt Josef Stirnimann. Er ist überzeugt, dass dies nicht zuletzt eine Folge davon ist, dass der Luzerner Veterinärdienst problematische Hunde, gleich welcher Rasse, nicht duldet.
(Besten Dank an Dr. Josef Stirnimann, Kantonstierarzt / Dienststellenleiter Veterinärdienst Kanton Luzern, der uns diese Texte zur Verfügung gestellt hat)
Das Komitee will ein Gesetz, wie es vergleichsweise im Kanton Luzern besteht, mit dem daraus resultierendem Erfolg und der Gewissheit, ein gutes sowie aufgeklärtes Miteinander zu gewährleisten.
Eine faire Lösung für Mensch und Tier!
Aktivitäten von LexCanis:
• im März 2011 wurde bereits von uns ein Gegenvorschlag eingereicht, ohne Erfolg
• August 2011, Gründung des Gegenkomitees «faires Hundegesetzt»
• Kontakte mit SKG aufgebaut und zur Mithilfe mobilisiert
• Kontakte mit Politiker aufgebaut und zur Mithilfe mobilisiert
• Unterstützung der Politiker mit Hintergrundinformationen, Statistiken etc.
• Kontakte mit Medien und TV aufgebaut
• diverse Aktionen lanciert in der Bevölkerung, Foyer und Standaktionen
• Webseite aufgebaut zur Informationverteilung
• Mobilisation Helfer aus div. Bereichen
Glarus
Erneut hat sich ein Kanton ins Rennen um das unnötigste und sinnloseste Hundegesetz begeben. Die Glarner Regierung hat einen vernünftigen und sinnvollen Gesetzesentwurf unterbreitet. Leider sind die Hundegegner der landrätlichen Kommission Gesundheit und Soziales auf den Zug von Rasseverboten und –listen aufgesprungen. Dies, obwohl der Kanton Zürich trotz Rasseverbot eine Häufung von Hundebissen zu verzeichnen hat. Leider sind unsere Politiker nicht gewillt, aus Fehler anderer zu lernen sondern lassen sich die Gesetzgebung lieber von der Boulevardpresse vorgeben.
Nicht nur, dass es, wenn es nach dem Willen dieser Kommission geht, analog dem Kanton Zürich zwei Rasselisten geben wird, soll auch die Mehrhundehaltung der Bewilligungspflicht unterstellt werden. Die Politiker scheinen dabei ausser Acht zu lassen, dass der Hund ein Rudel- und kein Einzeltier ist. Woher die Aussage, dass Hunde im Rudel gefährlicher sind, stammt, ist nicht nachvollziehbar.
Wird ein neues Gesetz erlassen, werden im Vorfeld immer Fachspezialisten zur Vernehmlassung/Stellungnahme eingeladen. Die Glarner Kommission zeigt mit ihrem Bericht und ihren Forderungen, dass dies nicht gemacht wurde. Wieder einmal werden die Betroffenen ausser Acht gelassen.
Einmal mehr hat ein Kanton bewiesen, dass es auf seinem Hoheitsgebiet die Bürger nicht gleichberechtigt sind und es legitim ist, staatlich betriebenen Rassismus zu legalisieren: Rassismus zielt nicht auf subjektiv wahrgenommene Eigenschaften einer Gruppe, sondern stellt deren Gleichrangigkeit und im Extremfall die Existenz der anderen in Frage. Rassische Diskriminierung versucht typischerweise, auf (projizierte) phänotypische und davon abgeleitete persönliche Unterschiede zu verweisen.
Nebst dem, dass ein wieder ein Kanton Säuberungsaktionen auf seinem Gebiet veranlasst, soll dem Bürger auch die Haltung mehrerer Hunde, egal welcher Rasse, vermiest werden, da ja ab dem zweiten Hund eine Bewilligung, welche selbstverständlich massive Kosten verursacht, einzuholen ist.
Einmal mehr gilt auch hier der Grundsatz „Geld oder Leben“; in diesem Fall für alle Hundehaltenden. Wer keinen Versicherungsschutz hat, muss damit rechnen, dass der Hund eingeschläfert wird. Wie üblich, ist der Gesetzgeber einmal mehr nicht in der Lage den Tierschutzgedanken umzusetzen sondern fasst den einfachsten und billigsten Weg ins Auge: Die Ermordung unschuldiger Hunde. Es ist zu hoffen, dass ein Grossteil der Tierärzte sich weigern werden, einen Hund nur wegen fiskalischer Gründe einschläfern zu lassen.
St.Gallen
Es steht ein neues Hundegesetzt zur Diskussion. Der Regierungsrat berät darüber. Wir sind in Kontakt mit Behörden und Politik und informieren hier fortlaufend.











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Ansonsten, vielen Dank und viel Spass!