Der Regierungsrat hat die Volkswirtschaftsdirektion ermächtigt, zum Hundegesetz (HunG) ein Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen. Die Frist ist am 08.09.2011 abgelaufen. Was nun?
Auf Grund der Punkte die aufgeführt werden, lässt es Raum in alle Richtungen.
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Hunde im Kanton Bern müssen künftig nicht mehr um ihr Leben fürchten, wenn ihr Halter die Hundesteuer nicht zahlt.
Der Berner Regierungsrat will die «Todesstrafe für Hunde» abschaffen, wie er in Beantwortung zweier parlamentarischer Vorstösse mitteilt. Das bernjurassische Dorf Reconvilier hatte Ende letzten Jahres säumigen Hundehaltern mit der Einschläferung ihrer Lieblinge gedroht (unser Artikel dazu) und damit einen Aufschrei des Entsetzens weit über die Landesgrenzen ausgelöst. Der Gemeinderat berief sich auf das kantonale Gesetz über die Hundetaxe von 1903. Lese den ganzen Eintrag »










